7a-Nürnberg

Reha Antrag

Herstellung der physischen Stabilität

Rehasport wird von den Krankenkassen zu 100 % bezahlt!

Antrag

Das Gesetz schreibt vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen zum einen dazu verpflichtet sind, die Kosten für Rehasport zu übernehmen und zum anderen so lange zu zahlen bis die Behandlung abgeschlossen ist.

Sie können sich von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden eine Verordnung über Rehabilitationssport ausstellen lassen.

Die Verordnung von Rehasport wird den Menschen gewährt, die bereits aufgrund ihrer Beschwerden ärztlich behandelt werden oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind.

Ihr Arzt oder Orthopäde bespricht mit Ihnen, welche Form von Rehasport für Sie in Frage kommt. Erkennt er die Notwendigkeit einer Nachsorge, steht Ihnen eine Behandlung zu, die nicht verwehrt werden darf.

In nur 3 Schritten zu einem gesunden Leben:

Schritt 1:
Besuchen Sie Ihren Arzt/Ärztin und lassen Sie den Reha Antrag (KV 56) ausfüllen. (Dieser liegt meistens in der Praxis aus und muss nicht extra besorgt werden – Muster 56 der Rehasportverordnung)

Schritt 2:
Lassen Sie diesen Antrag von der Krankenkasse genehmigen.
(Entweder Ihr Arzt/Ärztin reicht ihn ein, oder sie übernehmen dies selbst.)

Schritt 3:
Vereinbaren Sie einen Termin bei uns.
Beginnen Sie, etwas für sich selbst zu tun und freuen sich auf ein schmerzfreies Leben.

So sieht der Antrag auf Kostenübernahme(KV 56) aus

T. 0157 343 962 13 – E. DieFitmacher@7A-nuernberg.de

T. 0157 343 962 13
E. DieFitmacher@7A-nuernberg.de

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